Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Wer eine bestehende Zahnlücke durch ein Zahnimplantat schließen möchte, muss in der Regel mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Oft betragen diese 1.500€ – 3.000€. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen mittlerweile nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird danach berechnet welche Versorgung zweckmäßig, medizinisch notwendig und kostengünstig ist. Ästhetische Gesichtspunkte spielen dabei keine Rolle.
Wer deshalb kurz vor einer Zahnbehandlung eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen will, um dadurch die Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz zu senken, ist oft zu spät dran. Denn in der Regel hat der Versicherte erst nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit einen Leistungsanspruch auf Zahnersatz.
Es gibt aber auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit für bestimmte Leistungsarten. Für Zahnersatz gilt meist eine Wartezeit von 8 Monaten während für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie 3 -8 Monate die Regel sind. Für Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung) wird meistens sofort bezahlt.
Eine Zahnzusatzversicherung sollte daher möglichst früh abgeschlossen werden – am besten bevor der Zahnarzt einen Schaden diagnostiziert. Wer dennoch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit in allen Leistungsarten sucht, sollte allerdings genau den Leistungsumfang studieren – denn diese sind gerade in dieser Variante besonders unterschiedlich. Nutzen Sie dafür unseren mit der Bestnote Sehr Gut ausgezeichneten Vergleichsrechner.
Welche Vorteile hat eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Der große Vorteil eines Tarifs ohne Wartezeit besteht darin, dass die Versicherung die Kosten für eine Zahnbehandlung bereits ab dem ersten Tag nach Abschluss übernimmt. Es sind also auch unerwartet auftretende Zahnbeschwerden ab dem ersten Tag versichert.
Dieser Vorteil wiegt besonders schwer, wenn bereits ein Zahnbefund vermutet wird oder der Verdacht besteht, dass ein Schaden entstehen könnte. Dann ist ein Tarif ohne Wartezeit eine durchaus sinnvolle Option.
Die 10 besten Zahnversicherung Tarife ohne Wartezeit:
Tarif: ZahnPRIVAT Premium
Monatsbeitrag: ab 16,64 Euro (über 21 Jahren)
Die UKV leistet nicht nur bis zu 95% der Rechnung in den Bereichen Zahnbehandlung und Zahnersatz sondern erstattet ohne Wartezeiten innerhalb von 4 Jahren bis zu 8100 Euro. Für fehlende Zähne, wird auch bei angeratener Zahnersatzmassnahme geleistet.
2. Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU
Tarif: ZGU70 BZGU20 ZBU
Monatsbeitrag: ab 45,95 Euro (über 21 Jahren)
Die Württembergische Zahnversicherung verzichtet derzeit generell auf die allgemeine Wartezeit für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Einzige Vorraussetzung: Es muss der Tarif ZB und ein weiterer Tarif aus der ZG Serie abgeschlossen werden.
Für Zahnersatz gilt eine Summebegrenzung von max 4.000 Euro Rechnungsbetrag für die ersten 48 Monate nach Versicherungsbeginn. Für Zahnbehandlung leistet die Württembergische durch den Tarif ZBU 100% gänzlich ohne Summenbegrenzung. Da diese Tarifkombination auch bis zu 100% der Kosten für Zahnersatz übernimmt (Begrenzung auf 4.000€ innerhalb von 4 Jahren ), stellt die Württembergische die beste Zahnversicherung ohne Wartezeit dar.
Der neue Tarif der Württembergische ZE90 ZBE (ab 25,96€) verzichtet ebenfalls auf Wartezeiten.
3. Hallesche GIGA.Dent
Tarif: Giga.Dent
Monatsbeitrag: ab 23,90 Euro (über 21 Jahren)
Der Hallesche Giga.dent Zahnversicherungstarif leistet ohne Wartezeiten bis 90-100% für Zahnersatz (in abhängig von der Führung des Bonusheftes gibt es nochmal 10% zusätzlich), sowie generell 100% für Zahnbehandlungen. Dazu zählen neben Füllungen und Narkoseleistungen auch Wurzel- und Parodontalbehandlung. Bei Vorleistung der GKV, erstattet die Hallesche Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen auch die Mehrkosten bis zu 100%.
Auch Für Kinder und Jugendliche erstattet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bis zu 1.000€.
4. Inter ZPro Z90
Tarif: QualiMedZ Z90+ZPro
Monatsbeitrag: ab 18,83 Euro (über 21 Jahren)
Die Inter QualiMedZ Z90+ZPro ist eine Zahnversicherung ohne Wartezeit die die Kosten von Zahnbehandlungen (z.B. Wurzel- Parodontosebehandlungen usw.) sowie für hochwertigen Zahnersatz unmittelbar nach Versicherungsbeginn übernimmt. In den ersten 3 Jahren gelten Summebegrenzungen in Höhe von 3.000€ für Zahnersatz und 3.000€ für Zahnbehandlungen.
5. Münchener Verein 571+572+573+574
Tarif: 571+572+573+574
Monatsbeitrag: ab 24,91 Euro (über 21 Jahren)
Die Tarife des Münchener Vereins sind alle ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsfragen abschließbar. Es sind Tarifbausteine für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Füllungen und Prophylaxe wählbar. Erstattet werden bis zu 100% der Aufwendungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie. Für die ersten 4 Jahre gelten Leistungsbegrenzungen in Höhe von 1.200€ für jeden einzelnen Tarifbaustein. Für Zahnprophylaxe bis 170€ pro Jahr. Fehlende Zähne sind nicht mit versicherbar:
6. DFV Zahnschutz Exklusiv
Tarif: ZahnSchutz Exclusiv 100
Monatsbeitrag: ab 24,00 Euro (über 21 Jahren)
Der ausgezeichnete Zahnzusatztarif der Deutschen Familienversicherung verzichtet auch auf anfängliche Wartezeit. Erstattet werden bis zu 100% der Aufwendungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe (hier max. 100 Euro für die PZR), sowie bis zu 4000 Euro für Kieferorthopädie.
Allerdings leistet der Zahntarif nicht für bei Vertragsabschluss bereits erkrankte/defekte Zähne oder für angeratene Zahnmaßnahmen. Zudem verzichtet der Tarif auf Gesundheitsfragen im Antrag d.h. es gibt eine garantierte Aufnahme.
7. R und V Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – und ohne Summenbegrenzung
Tarif: Premium Comfort U+ZV
Monatsbeitrag: ab 23,25 Euro (über 21 Jahren)
Die R und V Zahnzusatzversicherung verzichtet generell auf die Wartezeit und stellt auch keine Gesundheitsfragen im Antrag. Zudem sind die Erstattungen in den ersten Jahren begrenzt. Für fehlende Zähne wird von der R+V Zahnversicherung keine Leistung übernommen.
Der Tarif R+V Comfort U+ZV erstattet 100% für Zahnbehandlungen und 70% für Zahnersatz, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Die teuerere Variante Premium U+ZV erstattet 100% für Zahnbehandlung und 90% des Rechnungsbetrages. In den ersten 4 Jahren werden für Zahnersatz bis zu 10.000 Euro erstattet und für Zahnbehandlung in den ersten 2 Jahren bis zu 750 Euro. Nach 4 Jahren haben die Tarife keine Summenbegrenzung mehr.
8. Ergo Direkt ZEZ
Tarif: ZAHN-ERSATZ-SOFORT (ZEZ)
Monatsbeitrag: ab 33,90 Euro (über 21 Jahren)
Fazit: Dieser Tarif ist besonders bei bereits angeratener oder begonnener Behandlung interessant. Die Ergo Direkt verzichtet nämlich auf die Wartezeit und legt keine Jahreshöchstgrenzen bei den Leistungen fest. Allerdings ist der Leistungsumfang eingeschränkt und bei notwendigem Zahnersatz wird lediglich der Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt.
Dabei werden die Bonusheft- Leistungen und die Härtefallregelung berücksichtigt. Dadurch können im Einzelfall bis zu 100% der Kosten übernommen werden. Bei Zahnreinigung oder Zahnbehandlungen leistet diese Versicherung nicht. Gleiches gilt für Zahnschäden die länger als 6 Monate bestehen und aktenkundig sind oder deren Behandlung bereits abgeschlossen wurde.
Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen
Fehlende Zähne können durchaus mitversichert werden. In der Regel können bis zu drei fehlende Zähne versichert werden. Einige Gesellschaften versichern sogar mehr als als drei fehlende Zähne. Mit einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen, können Sie bestehende Zahnlücken und fehlende Zähne mitversichern. Mit unserem Online Vergleichsrechner finden Sie die besten Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz bei fehlenden Zähnen. Geben Sie einfach an ob und wie viel fehlende Zähne Sie haben.
Anhand Ihrer Eingaben ermittelt unser Zahnzusatzversicherung – Rechner die besten Preis-Leistungstarife und Gesellschaften heraus.
Auswahlkriterien für Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen
- Leistung für fehlende Zähne mitversicherbar?
- Leistung auch für bestehenden Zahnersatz wie z.B. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Prothesen,
- Leistungen für Zahnbehandlung wie z.B. professionelle Zahnreinigung, Parodontitis, Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen.
Zahnversicherung bei angeratener Behandlung
Wann gilt eine Behandlung als begonnen
Diese Frage taucht in unseren täglichen Gesprächen immer wieder auf und sorgt oft für Verwirrung.
Man kann ganz grob sagen, dann, wenn es in der Akte steht. Hier muss man aber etwas vorsichtig sein. Ganz klar ist wenn es in der Akte steht, ist der Zug abgefahren. Aber auch wenn etwas nicht in der Akte steht, kann es sein, dass gewisse Leistungen nicht mehr im Versicherungsschutz enthalten sind.
Deutlich machen, kann man das an einem Beispiel:
Sie gehen mit ihrem Kind zum Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung. Dieser rät Ihnen, sich mit dem Kind doch einmal beim Kieferorthopäden vorzustellen. Nun schreibt der Zahnarzt in seine Akte, dass er angeraten hat, zum Kieferorthopäden zu gehen. Ein Versicherungsschutz in der Kieferorthopädie ist jetzt ausgeschlossen.
Doch was ist, wenn Ihr Zahnarzt das nicht in seine Akte schreibt? Quasi zwischen Tür und Angel so erwähnt? Aus der Vertragsabteilung eines großen Versicherungskonzern erhielt ich folgende Aussage. „Selbst wenn der Zahnarzt das an der Kasse vom Supermarkt sagt ist es bereits angeraten“.
Nun könnte man argumentieren, dass es ja nirgends ersichtlich ist, wenn es nirgends vermerkt wurde. Im Prinzip auch richtig. Doch leider wäre das zu einfach. Von anderen Gesellschaften erhält man die Aussage: „Wenn der Leistungsfall für die Zahnspange nach 1-2 Jahren, seitdem der Versicherungsschutz besteht, auftaucht, dann schauen wir sehr genau hin.
Meistens war es in solchen Fällen schon vorher bekannt“.
Was machen also die Gesellschaften in solchen Fällen? Sie fordern weitere Unterlagen, wie z.B. Röntgenbilder an falls es solche schon gibt. (Anm: Natürlich sollten Röntgenbilder in jungen Jahren tunlichst vermieden werden). Ist darauf ein Behandlungsbedarf zu erkennen, entfällt die Leistungspflicht der Versicherung.
Und man geht sogar noch einen Schritt weiter. Selbst wenn der Zahnarzt niemals erwähnt hat, dass eine Zahnspange irgendwann evtl. nötig wird, es aber durch die Röntgenbilder ersichtlich ist, entfällt die Leistungspflicht. Denn der Zahnarzt hat eine Aufklärungspflicht und genau darauf werden sich die Gesellschaften berufen. Deshalb sollte man rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
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